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Marschälle

(Marschalk,abgeleitet vom ahd. marh, Mähre, Pferd, und scalc Diener)
waren ursprünglich Inhaber eines der vier germanischen Erzämter--->Kämmerer, --->Truchseß --->Schenk und Aufseher über Pferde und Reiter. Der spätere königliche Oberstallmeister kommandierte als Erzmarschall die Dienstmannschaft. Hieraus entwickelte sich der millitärische Feldmarschall. Erblicher Inhaber des Erzmarschallamts war der Herzog von Sachsen, der den damit verbundenen Dienst durch den Erbmarschal verrichten ließ, dessen Würde wiederum in der Familie der Grafen von Pappenheim erblich war. Der Rang nach dem Erbmarschall war der des Untermarschall oder Reichsquartiermeisters. Der Hofmarschall war bis 1918 der Titel eines höheren Hofbeamten, der die Aufsicht über Haushaltung und Baulichkeiten sowie das niedere Hofpersonal führte.

 

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